Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie - gleichzeitig im Auftrag aller Teilnehmer - die folgenden Geschäftsbedingungen an: 1. Reservierung Wir bitten das dafür vorgesehene Anmeldeformular aus dem SALOGI-Katalog zu verwenden. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% fällig. Ein Reisepreissicherungsschein wird ausgehändigt. 2. Restzahlung Die Restzahlungmodalitäten werden bei Buchung vereinbart. Unmittelbar nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen (Mietgutschein und Anreisebeschreibung). 3. Rücktritt des Kunden Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Salogi oder Ihrer Buchungsstelle ist für die Höhe der Stornokosten maßgebend. Bei Streichung der Reservierung werden folgende Pauschal-Stornogebühren sofort fällig: bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% (Anzahlung) von 59 Tagen bis 46 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises von 45 Tagen bis zum Tag des Mietbeginns 100% des Mietpreises Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle. 4. Belegung, Umbuchung, Ersatzpersonen Die Belegung durch den Anmeldenden darf die ausgeschriebene Personenzahl nicht überschreiten (Kleinkinder werden mitgezählt). Der Schlüsselhalter hat das Recht, überzählige Personen auszuweisen. Zelten und Campen sind auf dem Grundstück nicht erlaubt. Umbuchungen werden wenn möglich unter der Bedingung entsprochen, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten entrichtet werden. Umbuchungskosten sind sofort fällig. Ist der Anmeldende an der Nutzung der Wohneinheit gehindert, so können Ersatzpersonen angemeldet werden. Der Dritte tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein und muß den Reiseerfordernissen genügen, insbesondere Vorschriften gesetzlicher und behördlicher Natur. Es werden hier lediglich geringfügige Mehrkosten entstehen, es sei denn, dass dies eine Umbuchung (anderer Zeitraum oder Wohneinheit) verursacht. 5. Kündigung durch SALOGI s.r.l./Ersatzleistungen Wird durch unvoraussehbare Ereignisse die Einhaltung des Mietvertrages unmöglich, so behält sich die Firma SALOGI s.r.l. das Recht vor, ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Ist dies nicht möglich oder nicht gewünscht, so wird der entrichtete Mietpreis zurückerstattet. 6. Ankunfts- und Abreisezeiten Die Ankunft der Gäste hat samstags zwischen 16.00 und 19.00 Uhr zu erfolgen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. Salogi s.r.l.. Bei Verspätungen ist der Gast gebeten, unter den angegebenen Nummern, die Salogi s.r.l. oder die Besitzer/Verwalter des Hauses zu benachrichtigen. Bei Komplikationen, die durch Nichteinhaltung der Ankuftszeiten auftreten, übernimmt die Salogi s.r.l. keine Verantwortung. Am Abreisetag, muß das Haus bis 10.00 Uhr übergeben werden, da es für die nachfolgenden Gäste geputzt werden muß. 7. Kaution Bei der Ankunft ist eine Kaution (Angabe der Summe in der Preisliste) dem Schlüsselhalter in bar auszuhändigen. Diese wird am Abreisetag erstattet, wenn keine Schäden am Haus oder an dem Mobiliar festgestellt werden. Der Schlüsselhalter kann bei Nichteinhaltung den Zutritt verweigern. Bei Häusern, die über ein Telefon verfügen, ist zusätzlich eine Kaution in Höhe von 250 Euro (in bar) zu hinterlegen, die am Abreisetag abzüglich der eventuell entstandenen Kosten zurückerstattet wird. 8. Reinigung, Instandhaltung und Pflichten des Mieters Die Wohneinheit wird vom Schlüsselhalter sauber übergeben. Beanstandungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Am Ende des Aufenthaltes ist die Wohneinheit sauber zu hinterlassen. Ist das Haus nicht gereinigt, ist der Schlüsselhalter berechtigt, die Reinigungskosten aus der Kaution einzubehalten. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mietreisenden entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Gäste sollten sich korrekt verhalten, der Schlüsselhalter hat das Recht, nachhaltig störende Gäste auszuweisen. 9. Beanstandungen Alle Wohneinheiten wurden sorgfältig inspiziert und beschrieben. Im Falle von Unterbrechungen von Wasser-, Gas- oder Stromversorgung oder auftretenden Defekten am Swimmingpool sind wir bei der Behebung gerne behilflich. Falls auftretende Störungen nicht sofort zu beseitigen sind, müssen Sie sich sofort und direkt mit uns in Verbindung setzen, damit eventuelle Verhandlungen auf Erstattungen mit dem Besitzer abgesprochen werden können. Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthaltes gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden. Kunden, die die Wohneinheit ohne Benachrichtigung oder Abhilfeverlangen verlassen, verlieren jedes Anrecht auf event. Erstattungen oder Minderungen. Unsere Telefonnummer (Abhilfe) ist in dem Mietgutschein oder in der Wegbeschreibung vermerkt. 10. Haustiere Haustiere dürfen nur auf Anfrage und mit der schriftlichen Zusage der Buchungsstelle mitgenommen werden. Für Haustiere wird zusätzlich eine entsprechende Kaution verlangt. 11. Haushaltshilfe und Kleinkinderbetten Es ist auf Anfrage möglich, Haushaltshilfe oder zusätzliche Haushaltshilfe zu organisieren, dies muß allerdings vorher angemeldet werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Salogi s.r.l. Die Kosten betragen hierfür ca. 13 Euro pro Stunde und sind vor Ort zu entrichten. Kleinkinderbetten müssen ebenfalls im Voraus bestellt werden, die Bestätigung erfolgt schriftlich. 12. Wasser- und Stromversorgung Fast alle Wohneinheiten sind für den typischen Urlaubsbedarf ausgerichtet. Viele sind umgebaute Bauernhäuser oder antike historische Gebäude. In Italien ist die Stromlast gesetzlich beschränkt, daher kann bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Elektrogeräte die Stromkapazität nicht ausreichen. Benutzen Sie bitte daher nicht alle Geräte gleichzeitig (z.B. Wasserboiler und Geschirrspüler). In Italien herrscht im Sommer Wasserknappheit. Bitte gehen Sie damit sparsam um. 13. Anfahrtswege Die Mehrheit unserer Wohneinheiten befinden sich auf dem Land und viele davon sind nur durch unasphaltierte manchmal steile Straßen zu erreichen. Deswegen empfehlen wir Kunden, die mit tiefergelegten Autos oder Pkw’s mit niedriger Federung anreisen möchten, im voraus zu fragen, ob die Anfahrtswege geeignet sind. 14. Das Hinterlassen von Wertgegenständen im Haus erfolgt auf eigenes Risiko der Gäste Weder SALOGI, noch die Eigentümer und deren Angestellte können für einen eventuellen Verlust haftbar gemacht werden. 15. Gerichtsstand und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen. Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, gilt italienisches Recht und der Gerichtsstand von Lucca als vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen. |